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Rechtsschutzvesicherung zahlt nicht, wenn man sich selbst vertritt!

Posted by Daniel on Oktober 11th, 2008 under Allgemein
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Falls sich ein Rechtsanwalt in einem Streitfall vor Gericht selbst vertritt, so hat dieser keine Ansprüche für seine Leistungen von der Rechtschutzversicherung Geld zu erhalten. So entschied das Münchner Amtsgericht. Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, entstehen keine finanziellen Nachteile, dass heißt er muss keine Rechnung zahlen, da er sich ja selbst vertritt. Eine Rechtschutzversicherung [...]